Beratung Förderprogramm
Die aktuellen Förderprogramme ermöglichen einen kostengünstigen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in den Gemeinden und Kommunen deutschlandweit. Unsere Mitarbeiter beraten Sie fundiert und beantworten alle Fragen zum Programmablauf, zur Förderung und zu den Voraussetzungen für die Zuwendung von Fördermitteln.
Wir begleiten Sie beim Förderprogramm:
- Analyse der vorhandenen Infrastruktur im Gemeindegebiet
- Bedarfsermittlung und Festlegung der Erschließungsgebiete
- Vorbereitung und Bearbeitung der Förderunterlagen
- Erstellung der Versorgungskarte über das gesamte Gemeindegebiet
- Strategische Planung des Kumulationsgebietes
- Abstimmung mit allen Beteiligten und den übergeordneten Behörden
- Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen
- Neutrale Beratung zur Auswahl des künftigen Netzbetreibers
- Begleitung beim Abschluss eines Kooperationsvertrages mit dem Betreiber
- Abschließende Projektbeschreibung mit Verwendungsnachweis
Förderrichtlinie wird überarbeitet:
Vereinfachung des Verfahrens
Die Kommunen sollen künftig selbst entscheiden können, wo der Ausbau erfolgt. Die Beschränkung auf Gewerbe- und Kumulationsgebiete soll aufgehoben werden. Auf die Bedarfsermittlung soll verzichtet werden, von einem Bedarf für schnelles Internet ist auszugehen. Die Klärung, ob ein Unternehmen im geplanten Fördergebiet schnelles Internet eigenwirtschaftlich ausbaut, soll beschleunigt werden. Auf die Beteiligung der Bundesnetzagentur soll komplett verzichtet werden. Damit eine komplette Vorfinanzierung des Ausbaus durch die jeweilige Kommune entfällt, sollen Abschlagszahlungen ermöglicht werden.
Optimierung der Förderkonditionen
Einzelne Kommunen sollen künftig bis zu einer Million Euro Förderung erhalten können (bisher 500.000 Euro). Die Fördersätze sollen um 20 Prozent auf maximal 80 Prozent (in Einzelfällen bis 90 Prozent) angehoben werden. Insgesamt werden die Fördermittel des Freistaats bis 2018 auf insgesamt 1,5 Milliarden Euro aufgestockt.
Verbesserung der Beratung
Für den administrativen Aufwand der Kommunen am Förderverfahren (u.a. Beauftragung externer Planungsbüros) sollen diese ein „Startgeld Netz“ in Höhe eines Festbetrages von 5.000 Euro erhalten. Die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sollen die Kommunen vor Ort beim Breitbandausbau unterstützen.
Die Förderrichtlinie wird nach der Überarbeitung vom Freistaat der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt. Über die weitere Entwicklung werden wir wieder informieren.
Zur offiziellen Pressemitteilung des Bayerischen Finanzministeriums vom 13.01.2014: http://www.stmf.bayern.de